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Vor­sor­ge­auf­trag und Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung

Sowohl mit dem Vorsorgeauftrag als auch mit einer Patientenverfügung können Sie verbindlich sicherstellen, dass auch in Fällen, in denen Sie selber nicht mehr urteilsfähig sind, nach Ihrem Willen verfahren wird. In beiden Dokumenten legen Sie fest, wer im Ernstfall Ihre Interessen wahrnehmen und wie dies geschehen soll. Eine Urteilsunfähigkeit liegt beispielsweise bei einer dauernden Bewusstlosigkeit oder bei fortgeschrittener Demenz vor.

  • Nombre de pages: 2
  • Langue: ALLEMAND
  • N° d'article: 014500903121
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